Montag, 13. Februar 2012

Kleinbetragsrechnungen

Rechnungen mit einem Gesamtbetrag bis 150(seit 2017 bis 250 €) bedürfen nur folgender Angaben:

•    Datum
•    Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
•    Menge und Art der Lieferung oder Umfang der Leistung
•    Bruttobetrag
•    Umsatzsteuersatz (od. Hinweis auf Steuerbefreiung)

Sind die obigen Kriterien nicht eingehalten, wenn z.B. die  Angabe des Steuersatzes fehlt, darf keine Vorsteuer abgezogen werden.