Sonntag, 17. Dezember 2017

neue GWG Grenze von 800 Euro

Ab 01.01.2018 wird die Grenze für die Sofortabschreibung von 410 EUR auf 800 EUR erhöht. Somit können GWG künftig bis zu einem Wert von 800 EUR sofort abgeschrieben werden.

Die Grenze für die Aufzeichnungspflicht von GWG im Anlageverzeichnis wird ab 2018 ebenfalls angehoben: von 150 Euro auf 250 Euro.

Das heißt, Wirtschaftsgüter bis 250 Euro müssen dann nicht mehr im Anlageverzeichnis erfasst werden und können voll als Betriebsausgabe abgezogen werden.